Bitte geben Sie in Vollzeitäquivalenten an, wie viele Festangestellte der Betrieb hatte.
Berechnen Sie bitte alle Festangestellten, die der Betrieb vertraglich beschäftigt hat (inklusive angestellte Betriebsleitung). Hierzu gehören nicht: Praktikant*innen, FÖJ, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte (520€), Saisonarbeitskräfte.
Die Berechnung erfolgt als Vollzeitäquivalent (VZÄ): Wenn ein Angestellter nicht im ganzen Jahr angestellt war, wird dies anteilig berechnet.
BEISPIEL: Frau Muster war 12 Monate als Teilzeitkraft mit 80% angestellt und Herr Müller war 5 Monate als Teilzeitkraft mit 70% angestellt. Für das Jahr sind das dann 1,09 VZÄ.
Rechnung: 12/12*0,8 + 5/12*0,7 = 0,8 + 0,29 = 1,09 VZÄ